Zitat:
Zitat von PeterMuc
der Strafbefehl wurde erlassen, dann kam das Alzheimer Attest und der Strafbefehl zurückgezogen und das Verfahren eingestellt !! Ohne Nachfragen - Nur weil irgendein medi da was auf ein Blatt Papier geschrieben hat, keine Amtaerztliche Untersuchung, nix !
Der Lappen wird bei sowas (Nach Auskunft meines Anwalts) nicht automatische eingezogen, da muss man (also ich ueber meinen Anwalt) erst einen Antrag wiederum bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Waeren noch weitere Kosten (Arzt, Fahrrad etc...) dazugekommen, würde ich jetzt auf denen Sitzen, weil der Typ jetzt als schuldunfähig gilt (aber wohlgemerkt immernoch mit dem Auto rumdüst)
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Achso, ok. Dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurückzieht ist verständlich - allerdings sollte sie dann auch sorge tragen, dass der Lapp(en) aus dem Verkehr gezogen wird. Hast Du natürlich Recht.