Am lächerlichsten fand ich sein Geheule um die kurze Frist für die B-Probe:
"Ich hatte nur 5 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses aus der A-Probe

"
Wenn er nicht gedopt hat, sollte die B-Probe dies wohl belegen. Und wenn tatsächlich Verfahrensfehler für das Ergebnis gesorgt haben, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Die selben Fehler bei der B-Probe oder eine negative Probe. Was hat er also zu verlieren. Gegen die Verfahrensfehler kann er nach der A- und auch nach der B-Probe juristisch angehen.