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Alt 26.02.2009, 06:20   #15
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Zitat:
Zitat von neonhelm Beitrag anzeigen
Wenn du den Auszug aus der Sportordnung weiter oben gelesen hättest, wüsstest du, warum die Verkleidung zulässig ist.
Den Auszug habe ich gelesen...
Kann denn der Kommentar in Klammern "(ausgenommen Hinterräder)" bedeuten, dass man sich alles ans Hinterrad fummeln kann, was einem in den Sinn kommt? Das kann nicht das Ziel der Sportordnung sein... Daher der Hinweis auf G.2 f).
Unter A2 steht auch: "In Fällen, in denen die vorliegende Sportordnung keine Aussage macht, können die Regeln der ITU,FINA,UCI,IAAF und FIS herangezogen werden."

Daher mein Ansatz, dass man sein Hinterrad entsprechend den Regeln der ITU oder UCI gestalten soll, da nur mit dem zitierten Auszug keine Regeln zum Hinterrad definiert sind (meine Meinung), sondern lediglich keine hinzukommen (nämlich das Verbot zusätzliche hinzugefügter Bauteile). Wahrscheinlich ist das Hinzufügen von Bauteilen schon explizit von der UCI verboten worden (die Regeln kann ich mir zur Zeit irgendwie nicht herunterladen). Auf jeden Fall ist bei der ITU ein wenig mehr beschrieben als bei der DTU, und das gilt ja erst mal mit.
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