Ok, Danke. War eine ernstgemeinte Frage. Die Versicherung haette die Deckung mit dem Hinweis auf den bekannten Schaediger ablehnen koennen. Wenn Du verheimlichst haettest, dass Du den Schaediger kennst, waere es Betrug (resp. juristisch korrekt 'Missbrauch') gewesen.
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