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Warum steht die Staatsanwaltschaft in so einem Verfahren stark unter Druck, oder warum muss der Gerichtsmediziner unbedingt etwas finden?
Das sehe ich deutlich unproblematisch. Die StA interessiert doch nur ob jemand aktuell nachgehofen hat und ggf. ob sich der Verstorbene aktuell selbst getötet hat.
Für eine staatsanwaltschaftliche Obduktion ist es vollkommen unerheblich, ob sich der Virus A oder B aufs Herz gelegt hat. Alle weiteren Untersuchungen kosten doch auch viel zu viel Geld, welches der Staat für solche Sachen nicht hat.
Anders sieht es bei einer Obduktion aus medizinischen Gründen aus, hier werden die wirklichen Ursachen für den natürlichen Tod gesucht.
@Hafu
Wie ich weiter oben schon mal gesagt habe, die Folgen von Doping und ein natürlicher Tod sind doch ganz normal.
Volker
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