Zitat:
Zitat von FinP
Besteht da nicht ein eigentlich schon ein Anfangsverdacht für staatsanwaltliche Ermittlungen wegen §156?
Weiß das jemand?
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Ich finde es nicht so toll, in einem Nicht-Jura-Forum mit §§ um sich zu werfen, und vorauszusetzen, dass man die zu kennen hat, oder die restlichen 95% der Leute googeln oder dumm sterben zu lassen.
"§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
http://dejure.org/gesetze/StGB/156.html