Zitat:
	
	
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					Zitat von Hafu  Auch Müller-Otts eidliche Erklärung, die Epo-Äußerungen nie getan zu haben, überzeugte den Richter nicht: Engelhardts Behauptung sei „als wahr zu behandeln“. Jetzt zieht Müller-Ott zur nächsten Instanz, ... ... „Bei uns haben sich weitere Zeugen gemeldet, die behaupten, damals von Herrn Müller-Ott über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden zu sein und den Sachvortrag von Herrn Engelhardt bestätigen.“
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 Besteht da nicht ein eigentlich schon ein Anfangsverdacht für staatsanwaltliche Ermittlungen wegen 
§156? 
 
 
Weiß das jemand?