Zitat:
Zitat von pumuggel
Genauer Wortlaut: Eine Ausnahmegenehmigung benötigen nur Sportler, die Kader-Sportler sind und Testpool Angehörige vom C-Kader an ab 15 aufwärts bis 50 Jahre.
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Dann formuliert die Nada aber missverständlich!
Komischer Haufen!