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Alt 23.01.2009, 09:10   #1132
pumuggel
Szenekenner
 
Benutzerbild von pumuggel
 
Registriert seit: 25.11.2007
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 1.653
Zitat:
Zitat von nada
...vielen Dank für Ihre Anfrage. AARANE ist aufgrund des enthaltenen Wirkstoffes Reproterol streng verboten, Sie können hierfür keine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das geht nur für vier inhalative Wirkstoffe, nämlich FORMOTEROL, SALBUTAMOL, SALMETEROL und TERBUTALIN, auch in Verbindung mit einem inhalativen Kortison-Spray. Bitte beraten Sie sich mit Ihrem Arzt über eine Alternative und stellen Sie umgehend die Medikation um. Eine Dopingkontrolle, bei der der Wirkstoff Reproterol nachgewiesen wird, wäre in jedem Falle ein zu sanktionierender Dopingfall.

Je nach Testpool-Zugehörigkeit bzw. Inlands- oder Auslandstart müssten Sie für die Anwendung von inhalativen Antiasthmatika vom Typ der Beta-2-Agonisten (darunter fallen die 4 o.g. Wirkstoffe) entweder ein Attest vorlegen oder einen Antrag stellen. Um die Flut der eingehenden Anträge für alle Beteiligten in sinnvolle Bahnen zu lenken, haben wir die folgenden Kriterien aufgestellt:


Bei Athleten, die

· Unter 15 bzw. über 50 Jahre alt sind,

· Nicht auf internationalen Meisterschaften starten,

· keinem Testpool (Doping-Kontroll-System) und

· keiner Bundesliga angehören

reicht eine Bescheinigung des behandelnden Lungenfacharztes mit Diagnose, Medikation und ggf. Lungentests mit und ohne Medikation.
Der Athlet sendet seinem Verband das Original und führt eine Kopie für die Vorlage bei Wettkampfkontrollen mit sich. Soweit ich aus Ihren Angaben ersehen kann, sollte dieser Fall auf Sie zutreffen.
Das lese ich hieraus anders und habe auch eine andere Info von der NADA.
Für das oben genannte AARANE mit Wirkstoff Reproterol gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Für die anderen 4 Wirkstoffen (u.a. Salbutamol) reicht für o.g. Athleten (unter 15, über 50 usw.) ein entsprechendes Attest.
pumuggel ist offline