Zitat:
Zitat von Thorsten
Du, deine andere Tochter, eine Freundin deiner Tochter? Ob dann der Vertragspartner des Anschlusses (also vermutlich du) verantwortlich ist, weiß ich nicht.
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wenn denn die IP-Adresse der Wohnung von hellhimmelblau zugeordnet werden kann, würde das Wohl als Indiz für die Tat der Tochter genommen.
ABER:
momentan reden wir hier über eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei. Danach geht das ganze erstmal zum Staatsanwalt und dort wird dann entschieden ob weiter ermittelt wird (eben z.b. die Ermittlung der IP-Adresse und die zugehörige Anschrift) oder ob das ganze eingestellt wird.
Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung, noch haben wir in Deutschland sowas wie die Unschuldsvermutung. Und wie der Vater stichhaltig beweisen will, dass es deine Tochter gewesen sein soll, ist mir aktuell ein wenig schleierhaft.
du hast ja selber im Post 7 geschrieben, dass der Vater nicht genau weiß wie das gewesen ist, von daher dürfte auch die Anzeige entsprechend schwammig ausgefallen sein. Die Polizei ist leider verpflichtet dem nachzugehen und erst der Staatsanwalt kann die Ermittlungen einstellen.
Ich hab z.b. mal jemanden angezeigt der mit nem Beil auf mich losgegangen ist (zum glück nicht richtig getroffen hat), und dieses Verfahren wurde eingestellt weil angeblich die Schuld nicht beweisbar war (lag wahrscheinlich eher an anderen dingen *g*)
ich würde erstmal zusammen zum Vernehmungstermin gehen und dort auch sehr gezielt nachfragen was denn deiner Tochter genau vorgeworfen wird und nur auf Fragen antworten und sonst nix erzählen.