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Zitat von drullse
Schon heute muss ich "Radwege" die nicht mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind, nicht benutzen. Das ist auch eine völlig eindeutige Regel, die von jedem Autofahrer verstanden werden sollte.
Komischerweise habe ich genau an diesen Stellen die meisten Probleme.
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Weil es benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Wege gibt.
Welcher Autofahrer kennt die o.g. Verkehrszeichen?
Und vor allem: welcher Autofahrer achtet denn darauf, ob oder welches Zeichen am Anfang eines Radweges steht? Ich jedenfalls nicht.
Insofern ist die generelle Aufhebung der Benutzungspflicht einfach und eindeutig.