Zitat:
Zitat von Siebenschwein
Wie verträgt sich diese Ausschliesslichkeit eigentlich mit (europäischem) Wettbewerbsrecht?
Setzen die das eventuell gar nicht durch, weil sie Angst haben, dass mal einer das vor Gericht klärt?
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Vor ca. 15 Jahren wurde hier schinmql eine recht ausführliche Diskussion zu dem Thema geführt. Da sich das Regelwerk diesbezüglich nicht geändert hat, dürfte das meiste davon noch halbwegs aktuell sein, sofern es nicht neuere Stellungnahmen der DTU oder der Landesverbände gibt.
Ich meine, dass damals auch ein Veranstalter gegen die DTU vor Gericht gezogen ist, aber verloren hat. Ob mal ein Sportler geklagt hat, weiß ich nicht.
Ich finde es immer noch seltsam, dass es Verband seine zahlenden Startpass-Inhaber derart einschränkt, während Nichtstartpassinhaber - außer der Tageslizenz - keine Einschränkungen bei der Auswahl ihrer Wettkämpfe haben. Und ja ich weiß, ich habe noch die Versicherung, fördere Nachwuchs und Verbandsarbeit etc…. Trotzdem stehe ich mit Startpass bei der Auswahl der Wettkämpfe schlechter da.
M.