Zitat:
Zitat von StefanW.
Wir müssen keine Spionagethriller dichten. Unabhängig davon, dass er in die Schweiz käme, wenn er denn wollte: Welches Interesse sollte die EU denn daran haben, ihn daran zu hindern?
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Das sind die Tatsachen:
➡️ Erlaubt der Status es ihm nicht, regulär durch die EU zu reisen.
➡️ Eine legale Reise über EU-Gebiet in die Schweiz ist nicht möglich.
➡️ Ein Verstoß gegen das Verbot
kann straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen (Geldbußen bis Freiheitsstrafen) nach sich ziehen.
➡️Kein Zugriff mehr auf die eigenen Konten.
➡️Verbot für andere, ihn zu unterstützen oder Ressourcen zu geben.
Fallvergleiche (mit anderen Fällen) für den EUGH zeigen, dass seine Klagechancen beim EUGH gut stehen, weil die Begründung des Rates sehr schwach abgestützt ist, was allerdings jeweils 2-4 Jahre bis zu einer Entscheidung dauert.
Ps. Die Schweiz gehört zum Schengen Raum (Abkommen mit der EU). D.h. ein Reiseverbot z.B. für den EU Raum betrifft Schweizer insofern genauso wie z.B. Bürger aus EU-Länder, die der Rat auf die Sanktionsliste setzt. Ein Franzose z.B. kann dann nicht mehr legal in andere EU-Länder reisen.