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Alt 20.12.2025, 12:52   #4478
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.675
Zitat:
Zitat von Koschier_Marco Beitrag anzeigen
Ich denke er kann sicher berufen gegen diese Entscheidung
Wo? Meines Wissens könnte er sich nur an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Das dauert ....... und kostet ....., bis dann: die gesamte Basis einer Existenz weg.

Das hat mit einer Gewaltenteilung eines demokratischen Staates aber nichts zu tun, wo gegen exekutive Entscheidungen vor einem Verwaltungsgericht z.B. Berufung eingelegt wird oder wo Bestrafungen in diesem existentiellen Umfang nur vor einem Gericht nach Anklagen verhängt werden können.

Geändert von qbz (20.12.2025 um 13:22 Uhr).
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