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Alt 13.12.2025, 00:03   #4460
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.728
Diesen Artikel haben einige Regierungschefs als rechtliche Grundlage genommen, um ein einstimmiges Votum über das Einfrieren der russischen Devisen zu umgehen. Jeder Laie kann die absurde Rechtsbeugung erkennen.
Zitat:
Art. 122
(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.

(2) Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss.
Völkerrechtler finden klare Worte, in denen dieses Vorgehen als absolut völkerrechtswidrig charakterisiert wird:
Top-Völkerrechtler rechnet mit EU ab: Russland-Enteignung „absolut illegal“. Robert Volterra, Londoner Spitzenanwalt, sagt: Russisches Vermögen zu konfiszieren, würde die EU auf Generationen verfolgen. Italien will den Plan kippen.

Geändert von qbz (13.12.2025 um 00:09 Uhr).
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