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Alt Heute, 13:38   #3682
svenio
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Registriert seit: 31.03.2014
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Habe chatgpt gefragt, kann man die 124 Mrd nicht beitragsgedeckten Leistungen im Jahr 2023 auf die einzelnen Positionen runterbrechen?

Posten Geschätzter Umfang (2023)

- „Höherwertung“ der Ost-Entgelte ca. 36,4 Mrd. €

- Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 („Mütterrente I/II“) ca. 20,3 Mrd. €

- Splitting-übersteigender Anteil der Witwen-/Witwerrente Teil der restlichen 80 % (genauer Betrag in Quelle nicht separat ausgewiesen)

- Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze (ohne vollen Abschlag) — (im gleichen Block geschätzt als Teil der 80 %)

- Anrechnungszeiten (z. B. Zeiten geringer oder keiner Erwerbstätigkeit, aber mit sozialrechtlichen Auswirkungen) — (ebenfalls Teil des 80-%-Blocks)

DRV selbst schreibt, dass diese fünf Posten zusammen fast 80 % der nicht beitragsgedeckten Leistungen ausmachen.


Was daraus soll gestrichen werden? Die Ost Anpassung wird ja irgendwann von selbst weniger werden.
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