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Vermutlich Typisches Stammtischgelaber:
Chattie:
Weder Beamte noch Angestellte im öffentlichen Dienst wurden 1990 mit 112 % des letzten Nettogehalts in den Ruhestand geschickt. Diese Zahl taucht manchmal in Diskussionen oder Medien auf, hat aber keinen realen gesetzlichen oder tariflichen Hintergrund.
Unten die sachlich korrekten Werte:
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✅ Beamte (Bund/Länder)
Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern ein beamtenrechtliches Ruhegehalt.
• Maximaler Ruhegehaltssatz: 75 % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
(Bezüge = eher „Brutto“, nicht Netto).
• Dieser Höchstsatz wurde erst nach ca. 40 Dienstjahren erreicht.
🔎 Daraus errechnen sich typischerweise etwa 70–72 % Netto, je nach Steuerklasse und Abzügen.
→ 112 % Netto ist ausgeschlossen, da die Berechnungsgrundlage ohnehin das Brutto ist.
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✅ Angestellte im öffentlichen Dienst (also keine Beamten)
Sie bekamen 1990:
1. Gesetzliche Rente
2. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL/ZVK)
Die Kombination brachte realistisch 70–75 % des letzten Nettos (bei langer Versicherungszeit).
➡️ Auch hier nie über 100 %, geschweige denn 112 %.
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❓ Woher kommt dann die 112%-Zahl?
Meist aus Fehlinterpretationen:
• Brutto/Netto-Verwechslung
• Vergleich der Nettopension mit dem verfügbaren Einkommen im Erwerbsleben (nach Abzug von Sozialbeiträgen, die Rentner nicht mehr zahlen)
• Einzelne Sonderfälle (z. B. Polizei, Feuerwehr) werden manchmal falsch zitiert
• Oder rein polemische Behauptungen
Aber rechtlich oder systematisch gab es nie eine Pension/Rente über dem vorherigen Netto.
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📌 Fazit
1990 erhielt keine Gruppe im öffentlichen Dienst 112 % des letzten Nettogehalts als Pension oder Rente.
Die realen Werte lagen – je nach Status und Versicherungsbiografie – üblicherweise bei 70–75 % des Nettos.
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Wann wird eigentlich der Tag des Orgasmus gefeiert?
Ich würde kommen.
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