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Alt 22.11.2025, 16:33   #3605
TriVet
Szenekenner
 
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Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Kraichgau
Beiträge: 6.241
Vermutlich Typisches Stammtischgelaber:
Chattie:

Weder Beamte noch Angestellte im öffentlichen Dienst wurden 1990 mit 112 % des letzten Nettogehalts in den Ruhestand geschickt. Diese Zahl taucht manchmal in Diskussionen oder Medien auf, hat aber keinen realen gesetzlichen oder tariflichen Hintergrund.

Unten die sachlich korrekten Werte:



✅ Beamte (Bund/Länder)

Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern ein beamtenrechtliches Ruhegehalt.
• Maximaler Ruhegehaltssatz: 75 % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
(Bezüge = eher „Brutto“, nicht Netto).
• Dieser Höchstsatz wurde erst nach ca. 40 Dienstjahren erreicht.

🔎 Daraus errechnen sich typischerweise etwa 70–72 % Netto, je nach Steuerklasse und Abzügen.
→ 112 % Netto ist ausgeschlossen, da die Berechnungsgrundlage ohnehin das Brutto ist.



✅ Angestellte im öffentlichen Dienst (also keine Beamten)

Sie bekamen 1990:
1. Gesetzliche Rente
2. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL/ZVK)

Die Kombination brachte realistisch 70–75 % des letzten Nettos (bei langer Versicherungszeit).

➡️ Auch hier nie über 100 %, geschweige denn 112 %.



❓ Woher kommt dann die 112%-Zahl?

Meist aus Fehlinterpretationen:
• Brutto/Netto-Verwechslung
• Vergleich der Nettopension mit dem verfügbaren Einkommen im Erwerbsleben (nach Abzug von Sozialbeiträgen, die Rentner nicht mehr zahlen)
• Einzelne Sonderfälle (z. B. Polizei, Feuerwehr) werden manchmal falsch zitiert
• Oder rein polemische Behauptungen

Aber rechtlich oder systematisch gab es nie eine Pension/Rente über dem vorherigen Netto.



📌 Fazit

1990 erhielt keine Gruppe im öffentlichen Dienst 112 % des letzten Nettogehalts als Pension oder Rente.
Die realen Werte lagen – je nach Status und Versicherungsbiografie – üblicherweise bei 70–75 % des Nettos.
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Wann wird eigentlich der Tag des Orgasmus gefeiert?
Ich würde kommen.
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