Zitat:
Zitat von Helmut S
Ich habe immer noch nicht kapiert was du meinst. Sorry!
Es ging ja darum, dass du sagtest, dass Kapital höher besteuert wird als Arbeit. Und du hast das Beispiel gebracht, wenn man sich was ausschüttet (zunä. 30% U-Steuern+dann noch 26% auf den ausgeschütteten Betrag). Das habe ich verstanden und angemerkt, dass dies der Fall ist, wenn du als GF/Vst. in deinem eigenen Laden bist. Du meintest dann, das gilt aber für jeden investierten EUR, auch wenn du nicht GF/Vst im eigenen Haus bist. Hier beginnen meine Verständnisprobleme.
Mich würde interessieren, von was du genau sprichst, wenn du "vom investierten EUR ins Unternehmen" sagst? Meist du EK der Anteilseigener, meist du FK, meinst du Risikokapital oder Mezzanines? Und was für Unternehmen hast du im Kopf, wenn du das so sagst? Börsennotierte mit Streubesitz, KMU, ... sonstwas?
Vielleicht hast du mal ein ganz konkretes Beispiel?
Danke dir! 
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Bei Mezzanine gilt das nicht. Das wird versteuert wie ein Darlehen, auch wenn es (zumindest bilanziell) EK Charakter hat. Bei KMU ist es natürlich so. Du hast investiert und bist entsprechend beteiligt. Dann erwirtschaftet das Unternehme Gewinne und will seine Teilhabe daran partizipieren lassen. Dann zahlt versteuert das Unternehmen im ersten Schritt auf Unternehmensebene. Damit steht per se weniger als Ausschüttung zur Verfügung. Die Ausschüttung wird dann auf privater Ebene erneut versteuert.
Bei einem börsengelisteten Unternehmen ist das genauso. Erst wird auf Unternehmensebende versteuert. Was ausgeschüttet wird, muss dann auf privater Ebene versteuert werden.
Der Fall mit dem GF ist dahingehend besonders, weil die Auszahlung hier - im Gegensatz zur Ausschüttung vor Steuern passiert und somit den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens reduziert. Das GF Gehalt untersteht dann wieder dem privaten Steuerregime und orientiert sich an der Einkommenssteuer. Das ist steuerlich interessant, solange Du beim GF Gehalt in der EkSt Progression weniger zahlst, als Unternehmenssteuer + Abgeltung (alternativ Teileinkünfteverfahren). Ich schreibe das aus der Perspektive eines Laien. Ich bin kein Steuerberater.