20.11.2025, 12:55
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#3518
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Szenekenner
Registriert seit: 28.04.2011
Beiträge: 9.497
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Zitat:
Zitat von Genussläufer
Welche Steuern meinst Du hier genau?
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ChatGPT meint dazu:
Zitat:
Wichtige Steuerentlastungen der CDU auf der Kapitalseite
Körperschaftsteuer (für Kapitalgesellschaften) senken
Im Koalitionsvertrag steht, dass die Körperschaftsteuer „in fünf Schritten“ ab 2028 gesenkt wird.
CDU
+2
t-online
+2
Auf der CDU-Webseite wird konkret genannt: Von derzeit 15 % auf 10 %.
CDU
Thesaurierungsbegünstigung (für einbehaltene Gewinne) verbessern
Der Thesaurierungssteuersatz (also die Besteuerung von Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben und nicht ausgeschüttet werden) soll gesenkt werden. Im Koalitionsvertrag bzw. Programm: Der Satz wird schrittweise auf 25 % gesenkt.
CDU
+1
„Optionsmodell“ und Thesaurierungsbegünstigung sollen „wesentlich verbessert“ werden.
CDU
+1
Degressive („Turbo-“) Abschreibungen einführen
Im Koalitionsvertrag ist ein „Investitions-Booster“ vorgesehen: Unternehmen sollen Investitionen schneller steuerlich abschreiben können, konkret 30 % Abschreibung im ersten Jahr (für die Jahre 2025–2027).
CDU
+2
CDU
+2
Das soll Investitionen attraktiver machen und gleichzeitig die Steuerlast kurzfristig senken.
CDU
Solidaritätszuschlag abschaffen
Die CDU fordert die „vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags“.
CDU
+1
Das wirkt sich insbesondere auch bei Gewinnen und Ausschüttungen aus, weil dieser Zuschlag aktuell auch bei Kapitalgesellschaften mitwirken kann. (Je nach Struktur.)
Stromsteuer senken
Im Koalitionsvertrag steht: Senkung der Stromsteuer auf das „europäische Mindestmaß“.
CDU
Für Kapitalgesellschaften, gerade produzierende Unternehmen, ist das relevant, weil Stromkosten einen großen Teil der Betriebsausgaben ausmachen. Eine geringere Stromsteuer entlastet somit auch die Kapitalseite indirekt.
Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung stärken
Im Koalitionsvertrag will die CDU „die Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht weiter stärken.“
CDU
Das heißt: Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitenden (z. B. Aktienoptionen, Beteiligungen) sollen steuerlich attraktiver oder einfacher werden.
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