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Zitat von Schwarzfahrer
Die 1,5 m sind vor allem nötig, wenn es keine solche Trennung gibt, da es dann nicht vorhersehbar ist, ob der Radler einen Schwenk nach links macht (Schlagloch, ...), und man den Sicherheitsabstand braucht. Bei einer klaren Trennung ist dies m.M.n. nicht nötig.
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Oft sind es die kleinen Formulierungen, die deutlich machen, aus welcher Perspektive ein Problem betrachtet wird. Du findest also, die Trennlinie dient dazu, den Radfahrer auf dem Streifen zu halten, damit er dem Autofahrer nicht in die Quere kommt. Da soll er gefälligst ins Schlagloch rattern, aber ja nicht ausweichen und den Autofahrer stören.
Entschuldige, aber das ist absurd. Ich hab gedacht, "Schutzstreifen" (oder wie immer wir sie nennen) werden errichtet, um die Radler zu schützen. Aber NEIN, sie dienen dazu, den Radler ins Schlagloch zu zwingen ... und den Autofahrer vor dem eventuell ausweichenden Radler zu schützen.
Nicht dass mich diese Perspektive überrascht, aber unverschämt finde ich sie trotzdem.