Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
... Innerorts (sehr oft Tempo 30) ist die Geschwindigkeitsdifferenz zu Autos gering, da halte ich auch die 1,5 m Abstand seitlich für nicht zwingend notwendig. Sogar mein Sohn, der sehr langsam fährt (meist 10-12 km/h mit seinem Hase Kettwiesel) und überholenden Autoverkehr oft bedrohlich empfindet fühlt sich auf einem Fahrradstreifen auch durch relativ nah vorbeifahrende Autos nicht bedrängt. Der Strich hat schon für die Mehrheit eine starke psychologische Wirkung, Auto- wie Radfahrer gleichermaßen.
Und bei parkenden Autos kann ich auch ohne Fahrradstreifen nicht immer so weit in der Mitte fahren (tun das andere Autofahrer? - die müßten es ja genauso) ...
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Eine "psychologische" Schutzmaßnahme - das finde ich super. Ich übersetze mal ins Wienerische: Autofahrer zum Radler: "Scheiss di net an!"
Das Problem ist, dass Du bei einem Dooring-Unfall eine Mitschuld bekommen kannst, wenn Du zu wenig Abstand hältst.
Und außerdem: Der Schutzstreifen (zumindest nach österreichischem Recht) bedeutet nicht mehr sondern weniger Schutz für Radler. Gibt es keinen "Schutzstreifen", muss der Überholabstand eingehalten werden. Gibt es einen "Schutzstreifen" dann NICHT. Das ist doch keine Maßnahme für Radler, sondern eine FÜR AUTOFAHRER!