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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Klimawandel: Und alle schauen zu dabei
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Alt 02.11.2025, 18:00   #16095
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.721
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Wie bewertest Du die daraus abgeleiteten Klimaschutzziele der Europäischen Union und das deutsche Klimaschutzgesetz, die beide auf das Pariser Abkommen Bezug nehmen?
Sowohl die EU Gesetzgebung als auch die Gesetzgebung in D war freiwillig. Das Pariser Abkommen hat dazu weder die EU noch D verpflichtet.

Das Pariser Abkommen ist ja insbesondere eine politische Verpflichtung für die Unterzeichner. Ob diese Verpflichtungen als Gesetz, als Verwaltungsprozesse oder Strategien oder sonst was umgesetzt werden müssen, gibt das Pariser Abkommen nicht vor. In Wirklichkeit ist es so, dass sich D mit wenigen anderen Ländern aufgrund des Pariser Abkommens ein Gesetz gegeben haben. Die Mehrzahl der anderen Unterzeichner hielten das nicht für nötig.

Das Pariser Abkommen gibt ja auch gar keine verbindlichen Ziele vor, sondern nur die Pflicht Prozesse wie Bericht, Planung, Zielsetzung, Ambitionen usw. irgendwie zu implementieren.

Die EU hat halt was gemacht, damit es für die Mitgliedsländer einheitlich ist. Die hätten auch genauso ein Förderprogramm auflegen können und wären auch Compliant gewesen.

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Insbesondere das deutsche Bundesverfassungsgericht betrachtet das Pariser Abkommen als verbindlich für Deutschland.
Du beziehst dich auf das Urteil zum Klimaschutzgesetz aus 2021.

Zunächst ist dem BVerfG das Pariser Abkommen egal, es geht ihn grundsätzlich auch nix an: Es ist für völkerrechtliche Verträge grundsätzlich nicht zuständig. Es kümmert sich nicht darum, ob der Staat völkerrechtliche Verpflichtungen einhält. Not my Circus, not my Monkeys.

Es wurde in diesem Zusammenhang relevant, weil das freiwillig erstellte KSG in seiner Begründung (und nicht verpflichtend im Text) darauf Bezug nimmt. Und genau darauf nimmt auch das BVerfG Bezug. Es ist sogar noch klarer und sagt, dass es dabei um die „materiellen“ (also nicht juristischen) Pflichten aus dem Pariser Abkommen geht. Darüber hinaus bezeichnet es das Pariser Abkommen als genau das was es ist: Eine Auslegungshilfe für Art 20aGG.

Was man dem Pariser Abkommen zugute halten muss ist, dass es die Unterzeichner verpflichtet sich irgendwie mit dem Klimaschutz zu beschäftigen.

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