Artikel 4 der Genfer Konvention:- Definition der geschützten Personen
Durch das Abkommen geschützt sind Personen, die sich im Falle eines Konflikts oder einer Besetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt und auf welche Weise auch immer in der Gewalt einer Konfliktpartei oder Besatzungsmacht befinden, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.
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