Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
"Ich halte das Klimaurteil von 2021 für eine fundamentale Fehlentscheidung. Es gründet auf der Vorstellung, der verfassungsrechtlich gebotene Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ließe sich im Klimabereich dahin gehend konkretisieren, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. Dies sei der Auftrag an die deutsche Politik. Es liegt jedoch nicht in der Macht der deutschen Politik, die Einhaltung dieses nur global erreichbaren Ziels sicherzustellen. Die Position des Gerichts beinhaltet viele sachliche Fehler und zementiert ein weltfremdes, für die Sache wirkungsloses Programm."
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Herr Rademacher redet dummes Zeug. Das passt zur Überschrift des gleichen Kanals, das Problem seien nicht die steigenden Temperaturen, sondern ein Mangel an Klimaanlagen. Dümmer geht’s nicht.
Das Bundesverfassungsgericht betont die internationale Dimension des Klimaschutzes. Es ordnet die Rolle des deutschen Beitrags darin ein:
"Als Klimaschutzgebot hat Art. 20a GG eine internationale Dimension. Der nationalen Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt. Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen."