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Alt 04.07.2025, 13:39   #3943
Jimmi
Szenekenner
 
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Registriert seit: 16.11.2006
Ort: Eisenach
Beiträge: 2.531
Also es muss heißen

V2L:
Vehicle to load. Gibt es schon. Ich nutze dann meinen Autoakku, um am Strand meine elektrischen Gadgets zu betreiben

V2H:
Vehicle to home. Eine Überschusseinspeisung und Nutzung des Autoakkus anstelle einer externen Batterie. Rückeinspeisung ins Hausnetz, wenn es duster wird.

V2G:
Vehicle to grid, d.h. mein Akku ist Teil des gesamten Stromnetzes

Variante 2 und 3 sind technisch möglich und können bei den uns angebotenen Wallboxen und Systemen freigeschaltet werden. Wenn die Regierung die entsprechenden Gesetzte auf den Weg bringt. Das kann durchaus bis 2030 oder länger dauern.

Problem ist unter anderem die steuerliche Betrachtung. Wenn ich beispielsweise in der Firma meinen Wagen volllade, kann ich damit abends meinen Haushalt versorgen. Das geht deutlich über die aktuelle Dienstwagenförderung hinaus. Oder ich lade meine Kiste an der Sonne voll und verkaufe den Strom ans Netz. Dann bin ich ein kommerzieller Akteur.

Bis dahin bleibt nur eine einfache Überschusseinspeisung, ggfs in Verbindung mit einem smarten Bezugssystem, das Strom nur bezieht, wenn er billig ist. Macht aber mit einem Auto, dass wenig gefahren wird und mit der PV allein auskommen könnte, keinen Sinn. Und dann braucht man auch kein neues Gefährt mit bidirektionalem Laden. Weil es eh noch nicht erlaubt ist.
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Keine Panik!
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