Zitat:
Zitat von keko#
Schon unser alter Lateinlehrer (Gott hab ihn selig), brachte uns vor Jahrzehnten bei:
"Quod licet Iovi, non licet bovi"
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"In Deutschland ist die Unterstützung des russischen Einmarsches als Billigung eines Angriffskrieges nach § 140 Nr. 2 StGB i. V. mit § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und § 13 VStGB strafbar. Die Strafbarkeit könnte schon dann vorliegen, wenn man ein „Z“ auf sein Auto klebt."
Ich finde es interessant, wie jetzt die deutsche Justiz mit der Strafanzeige gegen Merz von Didi Hallervorden u.a. umgehen wird:
Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz