Zitat:
Zitat von tridinski
zumal die SpO genau dafür einen Passus hat, §23.6 angebaut vs. integriert. De facto nicht abbaubar (ausser mit Säge) = integriert
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Um mal wieder ganz genau zu sein: Die Sportordnung unterscheidet zwischen „angebracht“ und „integriert“.
Beides in meinem technisch-juristischen Sprachverständnis & -gebrauch nicht ganz klare Begriffe, die auch ohne weitere Erläuterung nicht klar (voneinander) abzugrenzen sind.
„Angebracht“ setzt z.B. nicht voraus, dass es demontierbar sein muss. Auch eine geklebte Box ist „angebracht“. Die Ibert-Toolbox wäre z.B. „angebracht“ und aufgrund der Form in den Rahmen bzw. das Rahmendreieck integriert. Ein integrierter Vorbau/Lenker ist ja auch irgendwie am Rahmen „angebracht“.
M.