Zitat:
Zitat von tridinski
verstehe ich beim Lesen des Textes auch so, bei der Kontrolle bezogen sie es aber auf alles was hinter dem Sattel war egal ob integriert oder angebaut
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Wie wurde denn die 30x30 cm Schablone angesetzt?
- vertikal/horizontal
- anliegend an die Rückseite/Winkel der Sattelstütze
- frei rotierend
"Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung."
"...müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen"
Die Sportordnung macht dazu keine Vorgaben. Wenn so etwas schon so genau geregelt wird, dann möchte ich nicht wieder auf die Willkür der Kampfrichter hoffen müssen.
Und nach meinem Verständnis müsste jetzt alles, was über Sattelstütze (und einer gedachten Verlängerung nach oben und unten) hinaus steht, in diese Zone passen, egal wie die 30x30 cm ausgerichtet/rotiert werden.
Und so lange alle Behälter/Anbauten in diese 30x30 cm Zone passen, dann ist nach meinen Verständnis der Regeln die gedachte Linie durch die Hinterachse irrelevant. Das gilt nur für die Ausnahme "integriertes Trinksystem, wenn größer als 30x30 cm" (Specialized SHIV Regel).
Auch mein Verständnis: Wenn ein integriertes Trinksystem in die 30x30 cm Zone passt, dann muss man nicht auf die b) Ausnahme Heck zurückgreifen, sondern dann kann man sich auf a) berufen. In diesem Fall wäre die gedachte Linie durch die Hinterachse ebenfalls irrelevant.