Zitat:
Zitat von magl
Systeme im Rahmendreieck oder im Rahmen (Bladder etc.) sind nicht erlaubt.
|
Wo steht das? Die Regeln dazu sind
hier nachzulesen. Dort steht zB
4. Exception rear
– Hydration - Systems integrated in the frame:
o may be larger than 30 x 30 cm,
o may not contain more than 2 litres in total,
o must not protrude beyond the vertical line through the rear axle.
o On bicycles with hydration systems that are integrated into the frame, no additional
attachments may be added to the rear of the frame.
Da haben wir, wenn man das wörtlich nimmt, auch wieder Interpretationsspielraum. Ist mit "hydration systems integrated in the frame" nur ein hinten angebrachter Tank (die Wasser-Arschrakete) gemeint oder auch die Trinkblase wie beim aktuellen Canyon SLX/CFR oder der Tank im Scott Plasma im Tretlagerbereich? Im letzteren Fall dürften diese Bikes dann gar keine Flaschenhalter im imaginären Rahmen der 30x30-Regel hinterm Sattel haben..

Wenn man dann zB die Trinkblase nicht eingebaut hat, wären ja die bis 2 Flascherl hinterm Sattel wieder erlaubt.

Oder sind mit "additional attachments" dann zB optionale Werkzeugboxen oder Wassertanks gemeint, die Erlaubnis für die bis 2 Fla hinterm Sattel im 30x30-Schönheitsrahmen ist davon aber unberührt?
