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Alt 29.04.2025, 18:12   #252
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.758
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Spielt das eine Rolle, wer wann welche Rechte ausüben darf? Die Frage war, ob man einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommt und dann am Wettkampf teilnehmen kann, um die Sache nachher zu diskutieren.

Und hier bezweifle ich, dass das so einfach ist, eben weil neben de sportrechtlichen Aspekten der Veranstalter auch ein Hausrecht hat, dass er ausüben kann. Ob und wie das durchgesetzt wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Ich würde aber auch mal vermuten, dass der Veranstalter ein Interesse hat, nur befugten Personen den Zugang zur Wechselzone zu gestatten.

M.
Er muss den Sicherheitsdienst holen. Fertig. Selbst darf der Veranstalter/KaRi gar nix. Da liegst du falsch. Abgesehen von Notwehr oder Notstand. Übt er ohne diese Voraussetzung verhältnismäßige oder gar unverhältnismäßige Gewalt aus, kannst du ihn anzeigen.

Anyways … Wir sollten uns als Protest vor den Check-In kleben.

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