Zitat:
Zitat von Matthias75
Nach meinem Verständnis kannst du nur disqualifiziert werden, wenn du am Wettkampf teilnimmst ("§15.1 Eine Disqualifikation ist im laufenden Wettkampf....").
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Interessanterweise ist der Checkin nicht in der Sportordnung geregelt, also eine Nichtzulassung zum Wettkampf aufgrund nicht regelkonformer Ausrüstung nicht abschließend geklärt.
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Genau das habe ich mir auch gedacht bzw. es so verstanden.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Wenn du aber schon beim Checkin scheiterst, bist du nach meinem Verständnis gar nicht erst zum Wettkampf zugelassen, d.h. du dürftest gar nicht auf die Wettkampfstrecken. Tust du es trotzdem, könnte der Veranstalter vermutlich von seinem Hausrecht gebraucht machen.
Mal davon abgesehen... Wie willst du dich am Checkin-Kampfrichter vorbei in die Wechselzone drücken ohne dass das ein "Tatbestand" wäre, der einen sofortigen Ausschluss vom Wettkampf nach §16 rechtfertigt (grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten)?
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Das mit dem Hausrecht sehe ich auch so, auch ggf. das mit dem sofortigen Ausschluss. Aber der KaRi darf mich doch gar nicht aufhalten. Er müsste doch, um sein Hausrecht durchzusetzen, die Polizei rufen.
