Zitat:
Zitat von Helmut S
Was is n eigentlich, wenn ich der Regelauslegung des KaRi nicht folge und die Dinge anders sehe und ich trotzdem mein Rad in die WZ schiebe? Er müsste mich dann ja direkt disqualifizieren. Dann darf ich aber ja den WK fortsetzen (außer Wertung) und kann hinterher Einspruch erheben. Oder?

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Nach meinem Verständnis kannst du nur disqualifiziert werden, wenn du am Wettkampf teilnimmst (
"§15.1 Eine Disqualifikation ist im laufenden Wettkampf....").
Wenn du aber schon beim Checkin scheiterst, bist du nach meinem Verständnis gar nicht erst zum Wettkampf zugelassen, d.h. du dürftest gar nicht auf die Wettkampfstrecken. Tust du es trotzdem, könnte der Veranstalter vermutlich von seinem Hausrecht gebraucht machen.
Mal davon abgesehen... Wie willst du dich am Checkin-Kampfrichter vorbei in die Wechselzone drücken ohne dass das ein "Tatbestand" wäre, der einen sofortigen Ausschluss vom Wettkampf nach §16 rechtfertigt (grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten)?
Interessanterweise ist der Checkin nicht in der Sportordnung geregelt, also eine Nichtzulassung zum Wettkampf aufgrund nicht regelkonformer Ausrüstung nicht abschließend geklärt.
M.