Zitat:
Zitat von Matthias75
Von der Oberkante des Flaschenhalters bis zur Unterkante der Box dürften es mehr als 30cm sein, also die 30*30-Regel.
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Zitat:
Zitat von tridinski
angenommen die Box wäre unten etwas kürzer und das wären nicht mehr als 30cm vertikal bis zur Oberkante Flaschenhalter:
- drei Behältnisse wäre ok?
- gibt es eine Volumenbegrenzung hinten?
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Nochmal bezüglich des 30cm*30cm-Rahmens:
Im Text der Sportordnung steht nichts über die Ausrichtung dieses Rahmens, also, dass die Seiten des Rahmens waagrecht bzw. senkrecht verlaufen mussen, also die 30cm horizontal bzw. Vertikal zu messen sind. Das ist nur in der Zeichnung so dargestellt. Was ist da massgebend? Könnte ich den 30*30-Rahmen auch schräg ansetzen, also in Bennis Fall z.B. so, dass eine Kante ungefähr der zum Reifen weisenden Unterkante der Box folgt? Oder zählt die Box als „im Rahmen integriert“?
M.