29.03.2025, 00:44
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Szenekenner
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.567
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Zitat:
Zitat von TriVet
Laur Deinem(!) Link braucht es wohl nichtmal einen Bruch:
Der deutsche Diplomat Ernst-Jörg von Studnitz, ein früherer Botschafter in Russland, urteilte kürzlich, man könne sich auf den Völkerrechtsgrundsatz clausula rebus sic stantibus berufen; demnach seien Vertragsbestimmungen „kündbar, wenn sich die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen ein Vertrag geschlossen wurde, geändert haben“.[6] Dies sei, da der US-Nuklearschirm nicht mehr als zuverlässig gelten könne und der Konflikt mit Russland eskaliert sei, aus deutscher Sicht der Fall.
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So einfach funktioniert das offenbar nicht im Völkerrecht: "Seit ihrer Kodifikation gab es zwei Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, in denen sich Staaten auf die clausula rebus sic stantibus beriefen. Der Gerichtshof lehnte die Anwendbarkeit jedoch beide Male ab."
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