Zitat:
Zitat von Dembo
Sagt mal, was ist denn diese Idee hinter "BTA-Flasche darf nicht über das Steuerrohr hinausragen"? Ich hörte da mal was von Verletzungsprävention mir ist allerdings nicht ganz klar, wie ich mich bei einem Sturz an einer BTA-Fahrradflasche verletzen sollte und das Ganze glimpflicher ausgeht, wenn die Flasche nicht da ist. Oder ist die Idee, dass das Rad dadurch schwerer zu kontrollieren ist? Zum Beispiel scharf einlenken und dann stoßen die Knie an?
Ich wollte diese Saison mal eine BTA-Flasche am Speedmax fahren - in Westfriesland und der Schweiz sollte das ja problemlos erlaubt sein, für Liga-Einsätze in Deutschland müsste ich das Ding wahrscheinlich abbauen, auch wenn eine 500ml-Flasche nicht über das Steuerrohr hinausragt (eine 700er schon). Oder ist die Regel flaschenspezifisch zu interpretieren?
Ich habe die Flasche mal testweise andersrum (Öffnung zeigt in Fahrtrichtung) montiert, aber dann wird's sehr fummelig das Ding am Radcomputer vorbei rauszuholen und ist definitiv gefährlicher.
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Ich denke mal das eine ist das Einlenken.
Das andere ist aber auch die Situation, wenn du mal unfreiwillig über den Lenker absteigst.
Da bietet so eine Flasche inkl. Halter dann schon ne gute Möglichkeit hängen zu bleiben.
Mit dem Oberschenkel, ist da vermutlich noch die weniger schmerzhafte Variante.
Wenn das Teil dann beim Aufschlag dann am Besten auch noch bricht, bzw. weil Carbon schön splittert macht’s richtig Spaß.
Ist jetzt wahrscheinlich nur der worst-case und passiert eh nur allen anderen.
Beim normalen RR oder MTB hat sich auch nicht umsonst eingebürgert, dass man maximal 0,5 - 1 cm Spacer über dem Vorbau hat.
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