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Alt 19.03.2025, 00:00   #7050
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
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SPON: Verfassungsrechtliche Bedenken Bundesrichter ordnet Stopp der Auflösung von Entwicklungsbehörde USAID an. Ein Richter erklärt die drastischen Kürzungen bei der Entwicklungsbehörde USAID für »wahrscheinlich« verfassungswidrig. Die Computerzugänge aller entlassenen Angestellten sollen wiederhergestellt werden.

Zitat:
"Ein US-Bundesrichter hat Elon Musks Spargremium DOGE aufgefordert, keine weiteren Kürzungen bei der Entwicklungsbehörde USAID vorzunehmen. Die schrittweise Zerschlagung von USAID ist nach Auffassung des Richters womöglich verfassungswidrig. »Die beschleunigte Schließung von USAID (…) verstößt wahrscheinlich in mehrfacher Hinsicht gegen die US-Verfassung«, schrieb der Bundesrichter.

Er ordnete per einstweiliger Verfügung an, dass der E-Mail- und Computer-Zugang aller USAID-Mitarbeiter wiederhergestellt werden müsse. Gleichzeitig dürfe DOGE keine weiteren Schritte unternehmen, um die Behörde aufzulösen.
.........
Der Richter schrieb, dass es kein Gesetz gebe, das die Exekutive ermächtige, USAID zu schließen. »Diese Maßnahmen schadeten nicht nur den Klägern, sondern auch dem öffentlichen Interesse, da sie die gewählten Vertreter der Öffentlichkeit im Kongress ihrer verfassungsmäßigen Befugnis beraubten, zu entscheiden, ob, wann und wie eine vom Kongress geschaffene Behörde geschlossen werden soll.«
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