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Alt 15.03.2025, 10:33   #2673
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.569
Zitat:
Zitat von Adept Beitrag anzeigen
Lies den Wiki Eintrag, da steht es.
Da wird die lange Geschichte des mir bekannten Streits um die Nato-Osterweiterung dargestellt, die im Kontext des Vertrags-Abschlusses zwischen Russland / USA mündlich ausgeschlossen worden ist. Das hat eine ganz andere völkerrrechtliche Bedeutung / Relevanz als die schriftlich besiegelten Vertragsartikel durch DE und die Alliierten. Dann wird noch ein russischer Politiker zitiert, der den Vertrag kündigen möchte, weil er die Präambel verletzt sieht. Irrelevant.

Deshalb nochmals meine ganz konkrete Frage: Welcher Artikel im 2plus4 Vertrag ist seit Abschluss konkret und wodurch gebrochen worden?
kurzes Original-Dokument: vertragstextoriginal-data

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt zur Gültigkeit des 2plus4 Vertrages 2024 fest:
Zitat:
.... Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das Völkerrecht (in Gestalt der rechtlichen Instrumente der Wiener Vertragsrechtskonvention, WVRK) keinen praktikablen und rechtlich gangbaren Weg für eine Loslösung Deutschlands vom Zwei-plus-Vier-Vertrag vorsieht (etwa durch Kündigung, Suspendierung, Vertragsbeendigung aufgrund einer erheblichen Vertragsverletzung oder wegen grundlegender Änderung von externen Umständen nach Maßgabe von Art. 62 WVRK6).....
Wissenschaftlicher Dienst: Kurzinformation. Atomare Bewaffnung Deutschlands und Zwei-plus-Vier-Vertrag

Geändert von qbz (15.03.2025 um 14:06 Uhr).
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