Zitat:
Zitat von tridinski
Im DTU-Text steht nichts von Flaschenboden. sondern:
"Adapter für Radflaschenhalter am Lenker oder Lenkervorbau dürfen in Ihrer Höhe nicht über die aufgelegten Unterarme hinausgehen"
Es geht also um den Adapter, nicht die Flasche selber und auch nicht den Flaschenhalter. Sondern das Plastikteil / Riser was die Flasche/Flaschenhalter um x cm anhebt
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Die Formulierung schreit ja geradezu danach, dass ein findiger Hersteller den Adapter weglässt und einen längeren Steg direkt an den Flaschenhalter lötet, so dass dieser Teil des Flaschenhalters und eben kein Adapter ist.
M.