https://www.zeit.de/politik/deutschl...bundestagswahl
Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Wahlsendung Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl einladen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und lehnte damit einen Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) ab. Das BSW kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
Zu der für den 17. Februar geplanten ARD-Sendung sind die Spitzenkandidaten von SPD, Union, Grünen und AfD eingeladen. Der WDR, der für die Wahlarena verantwortlich ist, hatte dem Gericht zufolge argumentiert, nur die Parteien einzuladen, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen.