Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ganz gefährlich sind auch Radwege, die außen um Kreisverkehre führen: die Vorfahrt ist nicht generell geregelt; manchmal hat der Radfahrer Vorrang, und die Autos, die rein- und rausfahren müssen ihn durchlassen, oft hat der Radweg aber kleine "Vorfahrt gewähren"-Dreiecke, so daß der Autofahrer Vorfahrt hat. Weder Radler, noch Autofahrer können sich auf einheitliche Zustände verlassen, und viele verhalten sich rein intuitiv, so wie sie es für richtig halten, ohne sich um die lokale Regelung zu kümmern.
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Diese Radwege mit den Vorfahrt achten/gewähren Schilden sind streng genommen nicht Benutzungspflichtig. Die Radwege müssen die gleiche Vorfahrtsrechte haben wie der Kreisverker selbst. Sonst sind sie nicht Fahrbahnbegleitend. Dann fahre ich auf der Fahrbahn. Insofern ist das schon geregelt, die Regeln werden von den Behörden gebrochen.