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Der Hauptgrund für subsidiärem Schutz sind die Kriege, die in den Fluchtländern geführt werden. Er gilt meistens, solange wie die Kriege andauern. Die Flüchtlinge erhalten eine 3jährige begrenzte Aufenthaltsberechtigung, die je nach Lage im Heimatland im verlängert wird oder endet mit Ausreisepflicht. Ca. 30 % aller Flüchtlinge (ohne Ukrainer, die einen besonderen Status erhalten) haben einen solchen Titel.
Geändert von qbz (30.01.2025 um 10:46 Uhr).
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