Hier in der Diskussion geht einiges durcheinander.
Gestern wurden zwei Anträge an die Bundesregierung gestellt. Einer wurde mit den Stimmen der AfD angenommen, der andere übrigens auch von der AfD abgelehnt!
Im Angenommenen Antrag wird an verschiedenen Stellen gegen geltendes Recht verstoßen.
Einmal Punkt 2 verstößt gegen geltendes EU Recht.
Punkt 4 ("
Die Bundespolizei muss die Befugnis erhalten, bei im eigenen Zuständigkeitsbereich aufgegriffenen, ausreisepflichtigen Personen auch selbst und unmittelbar Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen zu können.") Verstößt gegen die Gewaltenteilung im Grundgesetz. Egal welches Geschwurbel dazwischensteht, Haftbefehle kann nur ein Richter ausstellen, denn nur so wird die Teilung in Exekutive (Bundespolizei) und Judikative (Haftrichter) gewährleistet.
Am Freitag wird dagegen ein Gesetzesentwurf (Zustrombegrenzungsgesetz) verhandelt, den die CDU bereits im September einbringen wollte, ihn dann aber zurückgezogen hat, um aufgrund der zerplatzten Ampel, der AfD nicht eine "Zünglein an der Waage" Chance zu gewähren.
Text hier
Die AfD hat nun aber einen sehr ähnlichen Entwurf einbringen wollen, dem die CDU zuvorgekommen ist.