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Zitat von Meik
Was hat das mit Trump zu tun?
Mal ganz abgesehen davon dass der Rest von dem Post auch so nicht stimmt. Vor einer Stillegung gbit es mehrere Aufforderungen, erst wenn man mehrfach dem nicht nachkommt wird die Zwangsstillegung angeordnet. Dann ist die Betriebsuntersagung befristet und kann durch Teilnahme am Rückruf jederzeit aufgehoben werden. Und nebenbei sollte spätestens seit dem "Abgasskandal" jeder mitbekommen haben dass auch bei dem Thema Rückrufe konsequent verfolgt werden.
Wenn dann hat dich der Hersteller über den Tisch gezogen indem er dir ein Fahrzeug verkauft hat das nicht der Genehmigung entspricht. 
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Meik - Vielen Dank für die Erläuterung was "Betriebsuntersagung nach § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung" in der Praxis bedeutet - im Schreiben des KBA ist auf einen link des Fahrzeugherstellers verwiesen, dort werde ich nicht aufgeklärt, sondern über die tollen E-Solutions informiert - da macht es nur rot und klick im Hirn: Trump hat recht, raus aus dem Klima-driss, darauf hab ich Trimichi geantwortet und aufgezeigt wie man auf "sowas" kommt, obwohl man selber für saubere Luft, geringere Eimissionen und niedrigen, bis gar keinen Energieverbrauch und damit Energiekosten steht.