Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Es passt nur so halb in diesen Thread, außerdem nur so halb in den Bereich der Frauenthemen des Forums, da es ja die Männer gleichermaßen angeht.
Ich bin heute über einen Artikel im Spiegel gestolpert, der mich veranlasst hat, das aktuelle Jahr zu prüfen. Alles gut! Wir haben nach wie vor 2025. Ich hatte befürchtet, durch eine relativistische Raum-Zeit-Verwerfung im Jahr 1975 gelandet zu sein.
Über die Weihnachtszeit habe ich mich in Podcasts und Artikeln ausführlich über den Fall "Pelicot" informiert. Das hat mich innerlich sehr beschäftigt. In diesem Zusammenhang weise ich auf folgenden Artikel hin:
»Eheliche Pflicht« zum Geschlechtsverkehr
Europäischer Gerichtshof kassiert Urteil in Scheidungsfall
In Frankreich hatte ein Gericht geurteilt, dass in einem Scheidungsfall die Ehefrau die Schuld trage, weil sie Sex mit ihrem Mann abgelehnt hatte. Die Frau klagte und bekam nun recht.
Ein französisches Gericht hatte in einem Scheidungsverfahren auf die »eheliche Pflicht« zum Geschlechtsverkehr verwiesen. […]
In der Urteilsbegründung des EGMR steht jetzt jedoch, dass die Existenz einer »ehelichen Pflicht« im Widerspruch zur sexuellen Freiheit und zum Recht auf den eigenen Körper stehe. Die Richter betonten dabei, dass jeder Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung ein Akt sexueller Gewalt sei.
SPON
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Dazu fällt mir dieser Artikel aus der NZZ ein, über den ich vor ein paar Monaten mal gestolpert bin. Das Thema hat wohl schon länger die Gemüter bewegt!
https://www.nzz.ch/feuilleton/sex-in...eit-ld.1743796
Auch wenn der GV in Deutschland seit den 60ern nicht mehr zu den einklagbaren ehelichen Pflichten zu zählen ist, würde ich die gewagte These aufstellen, dass de facto heute noch im selben Ausmaß Paarbeziehungen genau an diesem Thema scheitern - sei es ganz direkt durch inkompatibles sexuelles Interesse oder eben indirekt dadurch, dass einer der Beziehungspartner sich halt anderweitig orientiert.