Zitat:
Zitat von tandem65
Dann bist Du aber auch schneller bei der Beitragsbemessungsgrenze. 
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Das war mein erster Gedanke.
Gibt es dann für jeden zwei Beitragsbemessungsgrenzen? Eine für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und eine für Kapitalerträge oder wird alles zusammengelegt oder gibt es die BMG für Kapitalerträge gar nicht und alle Erträge werden herangezogen?
Wenn die BMG wie auch immer für Kapitalerträge gilt, dann wäre nur kleine Sparer mit niedrigem Einkommen davon betroffen. Ich hoffe, daß das nicht im Sinne von Robert Habeck liegt!
Wie auch immer, das ist leider wieder ein Fall von sehr schlechter und viel zu früher öffentlicher Kommunikation! Schade!