Zitat:
Zitat von Meik
Wie man das löst muss man diskutieren, aber per se halte ich die Idee für gut. Warum soll Arbeit mit weit höherem Abgaben belastet werden als andere Einkommen? Alles in die Steuererklärung einmal pro Jahr und dann abrechnen.
Da geht es ja nicht um die paar Euro Zinserträge der Sparer, da kommt ja kaum einer aus der normalen Arbeiterschicht über die Freibeträge. Es geht um die Leute die nicht oder kaum Arbeiten und nur von den Kapitalerträgen leben. Die zahlen weit weniger Steuern und Sozialabgaben als Arbeitnehmer. Gerecht finde ich das auch nicht. Krankenkassenbeiträge, Sozialabgaben und Steuern sollten unabhängig von der Art der Einkünfte versteuert werden.
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So wie ich den Vorschlag von Habeck verstehe, soll einfach analog zur Kapitalertragssteuer noch eine Abgabe an die Sozialversicherungskassen bezahlt werden auf die Kapitalerträge. Das wäre wie ja auch im verlinkten Tagesspiegel Artikel ausgeführt, sozial sehr ungerecht und würde die sparende Mittelschicht wieder stärker belasten wegen der Doppelbesteuerung und der Beitragsbemessungsgrenzen der Kassen.
Im Grundsatz ist aber schon die jetzige Kapitalertragssteuer, (für alle 25 %) sehr ungerecht, weil keine proportionale Staffelung vorhanden ist. Ein Rentner mit 1500.- Rente im Monat und 50 000.- Sicherheitsrücklagen bezahlt z.B. genauso viel Kapitalertragssteuern wie Millionäre auf die Zinserträge. Vor der Änderung (2009, von CDU-SPD eingeführt) wurden die Erträge nach dem gestaffelten Einkommenssteuersatz besteuert, was ich sozial gerechter fand. Will man Kapitalerträge wie Einkommen aus Arbeit besteuern, sollte man zuerst wieder die Steuersätze aus diesen beiden Einkommensarten gleich gestalten und die Ungleichbehandlung sprich Bevorzugung der Kapitalbesitzer aufheben und sie nicht weiter wie im Vorschlag Habeck bevorzugen.
Zitat:
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"Laut einem Gutachten in 2015 von Joachim Englisch im Auftrag der Grünen ist die Ungleichbehandlung der Einkommensarten verfassungswidrig.[4][5][6] Ferner gehe mit der Abgeltungsteuer ein Verstoß gegen eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit einher. Englisch verweist dabei auch darauf, dass eine ursprünglich möglicherweise noch verfassungsgemäße Regelung wegen Veränderungen der maßgeblichen Umstände verfassungswidrig werden kann. So seien im vorliegenden Fall die besonderen Rechtfertigungsanforderungen für eine Ungleichbehandlung nicht mehr gegeben, da entgegen ursprünglichen Annahmen sich weder administrative Erleichterungen für die Finanzverwaltung noch Entlastungseffekte für Bürger eingestellt haben.[7]"
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland)#Ungleichbehandlu ng_gegen%C3%BCber_Einkommensteuer
Scheint unser Wirtschaftsminister und Kanzlerkandidat nicht zu kennen oder vergessen zu haben.