Zitat:
Zitat von sybenwurz
Naja, derlei, ich muss mich jetzt am Riemen reissen, sonst würde ich ein Wort benutzen, das mit K anfängt und mit orinthenkackern aufhört, und das wäre ja persönlich, was hier nicht der Fall sein sollte, kommen ja unerfreulicherweise mit genau solcherart Dünnpfiff viel zu häufig durch.
Wobei es NOCH mehr über nen Rechtsanwalt aussagt als über den Mandanten selbst, in nem solchen Fall nicht genau das zu sagen, was der Tenor hier ist: 'lass stecken'.
Bloss weil man ne Rechtschutzversicherung haben mag, muss man nicht wegen jedem Unfug und persönlicher Uneinsichtigkeit die Gerichte mit Arbeit zuschicen.
Ich kann jedenfalls nur den Kopf schütteln.
'Fairness und Sportlichkeit', lächerlich.

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Tja, der RA in D wird, soweit ich weiss, nach Streitwert bezahlt. Da bleibt bei 50 Euro Streitwert (also Differenz zwischen Angebot und geforderter Entschädigung) nicht viel hängen. Also beschränkt sich das auf maximal zwei Seiten Schriftverkehr.
In der Schweiz bezahlst Du mWn den Anwalt nach Zeit - was so ab 250Euro Stundenlohn beginnt. Rechnen wir mal mit 4 Stunden Aufwand, ist da schnell ein Tausendfrankenschein investiert. Der Verein, im Wissen, das Ding nicht zu verlieren, lässt seinem Anwalt freie Hand, so dass der vielleicht acht Stunden, als 2kCHF aufwendet. Dazu noch Gerichtskosten.
Ich würde mal mit 4kCHF an finalen Kosten rechnen, die ich dem verlorenen Startgeld als Kläger hinterherwerfe.
Klingt für mich nicht unbedingt wie eine supersmarte Entscheidung, diesen Weg zu gehen. Aber der Mensch lernt am besten durch Schmerz - und finanzieller Schmerz gehört auch dazu.
Wenn man smart sein will, hätte man ja noch immer irgendwas über eine Rücktrittsversicherung tricksen können, aber das wäre vermutlich auch mindestens messerscharf an der Grenze zum Betrug.