Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das entscheidende Kriterium wäre also das Wohlergehen des Abgeordneten?
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"Sie sind
Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und
nur ihrem Gewissen
unterworfen."
Ich verstehe wirklich nicht welchen Interpretationspielraum dieser Satz lässt.
Dort steht nicht". "Abgeordnete verrteten ihre Fraktion, sie sind in Ihrer Entscheidung zwar frei, sollten sie sich nicht an Weisungen und Aufträge halten, müssen sie aber davon ausgehen, dass Ihnen dadurch soziale, berufliche, psychische, und politische Konseqenzen erwachsen."