Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Dass Abgeordnete nicht jeder für sich abstimmen, sondern sich zu Bündnissen zusammenschließen, ist eine zwangsläufige und nicht vermeidbare Entwicklung.
Denn solche Bündnisse gewinnen Abstimmungen. Wer auf die Bildung von Bündnissen verzichtet, verliert bei Abstimmungen gegen die Bündnisse und geht politisch unter. Man kann das in der Mathematik, die solche Systeme beschreibt (Spieltheorie), glasklar zeigen.
Würde der Fraktionszwang verboten, dann würden sich zwangsläufig informelle Bündnisse bilden, die weitgehend gemeinsam abstimmen.
Zum Verständnis mag man sich eine Stadt mit fünf Stadtteilen vorstellen, die untereinander verfeindet sind und sich ständig gegenseitig kriegerisch angreifen. Stadtteil Eins greift stets mit allen Männern gemeinsam an, alle anderen Stadtteile überlassen das der freien Entscheidung ihrer Bürger. Stadtteil Eins gewinnt dadurch überdurchschnittlich viele Kämpfe. Dadurch werden die anderen Stadtteile gezwungen, ebenfalls in voller Mannstärke anzutreten. Das geschieht zwangsläufig, sobald eine Partei damit anfängt, gemeinsam zu agieren.
|
Der Fraktionszwang IST verboten! Natürlich ist es legitim Bündnisse zu schließen, aber eben nicht in dem Sinne, dass die Abgeordneten verpflichtet wären sich daran zu halten und imme rnur mit den eigenen Bündnisspartnern zu stimmen. das führt das Konzept eines Abgeordneten Parlaments völlig ab absurdum.
Es gab übrigens in den ersten Jahren der BRD keine Koalitionsverträge. Das ist eine spätere Erfindung der Parteien um sich ihre Macht zu sichern und auszubauen. Das Grundgesetz kennt das Wort "Koalition" ebenso nicht.
Wer Abgeordnete daran hindern will oder dies gar aktiv tut, dass sie nach ihrem eigenem persönlichen Gewissen abstimmen handelt ganz einneutig und ohne jeden zweifel verfassungswidrig und gänzlich undemokratisch.
Die Oarteien, insbeondere Parteiführungen, maßen sich eine machstellu ng an, welche ihnen das Grundgesetz in keinster Weise zubillligt.