Zitat:
Zitat von deralexxx
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Ich konstruiere gar nichts. Nur weil es beschönigend auch "Fraktionsdisziplin" heißt, und offiziell verfassungswidrig ist, gilt trotzdem :
Die Grundidee der repräsentativen Demokratie, in dem ein Abgeordneter die Interessen der Mehrheit seines Wahlkreises vertritt auf Grund seines eigenen Gewissens, wird zunehmend vom Prinzip der Parteiendemokratie verdrängt, bei dem die Abgeordneten vorranging die Interessen der Partei/Parteiführung vertreten. Das kann man unterschiedlich gut oder schlecht finden, aber es abzustreiten ist unsinnig.